Dein Traum ist unser Projekt
Deine BMW Hersteller Garantie
Oder – hört nicht auf jedes Händler-Märchen
Seit 1979 sind wir auf BMW-Motorräder spezialisiert. Nach 22 Jahren als BMW Vertragshändler ist Zweirad-Norton seit 2003 freie Motorradwerkstatt. BMW Motorräder sind und bleiben unsere Spezialität.
Ja, Du kannst auch mit Deinem BMW Motorrad innerhalb der Garantiezeit unseren Meister-Werkstatt-Service nutzen. Denn die BMW-Motorrad-Herstellergarantie bleibt aus folgendem Grund erhalten:
In unserer modernen Werkstatt verwenden wir ausschließlich Original BMW-Ersatzteile. Dein Motorrad wird bei uns streng nach BMW-Herstellervorgabe geprüft und inspiziert. Deshalb bleibt bei der Inspektion Deiner BMW auch in unserer Werkstatt die Herstellergarantie in vollem Umfang erhalten.
- Fachgerechte Inspektion und Wartung streng nach Herstellervorgaben
- Meister-Service mit geschulten Fachleuten
- Verwendung von Original-BMW-Ersatzteilen
Auch für BMW Motorrad Neufahrzeuge bleibt die Herstellergarantie bei uns erhalten.
Deine neue BMW ist innerhalb der Herstellergarantie für Inspektion und Wartung in unserer Werkstatt in besten Händen. Die BMW-Herstellergarantie bleibt, dank der gesetzlichen Regelungen bestehen, weil Zweirad-Norton die folgende Bedingungen erfüllt:
- Die regelmäßige Inspektion und Wartung erfolgt streng nach Herstellervorgaben und wird unter der Verwendung von Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität durchgeführt. Ist diese Voraussetzung gegeben, darf der Hersteller die Garantieansprüche nicht verweigern.
- Regelmäßige Inspektionen sind Bedingungen, dass die Herstellergarantien gewährleistet werden. Welches Intervall für Dein Fahrzeug vorgesehen und einzuhalten ist, können wir Dir gerne für Dein Fahrzeug sagen. Oder Du schaust in Dein Service- bzw. Scheckheft.
Wie sieht es bei KBA-Rückrufen für Deine BMW aus?
Für Werksseitige und/oder vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) veranlasste Rückrufe dürfen wir nicht tätig werden. In diesem Fall solltest Du Dich direkt an eine BMW-Motorrad-Werksvertretung wenden.
Wie sieht es bei Garantie-Leistungen des Herstellers aus?
Bei Neufahrzeugen innerhalb der Garantiezeit muss sich der Fahrzeughalter bei Garantiefällen immer an das offizielle Servicenetz des Herstellers wenden. Nur hier kann eine ggf. kostenlose Reparatur erfolgen. Im Gewährleistungsfall ist immer der Verkäufer der erste Ansprechpartner.
Was ist im Einzelfall unbedingt zu prüfen?
Hast Du Dich und Dein Motorrad freiwillig und gegen Mehrpreis vertraglich in einer mehrjährigen „Zusatz-Garantie“ an den Vertragshändler bzw. seinen Versicherungs-Partner gebunden? In diesem Fall musst Du Dich zur Gewährleistung strikt an die vertraglichen Vorgaben halten.
Die gesetzliche Grundlage.
Mit der seit dem Jahr 2002 gültigen KFZ-Gesetz-Verordnung GVO 1400/2002 der EU ist es den Herstellern und Händlern nicht mehr erlaubt, Kunden durch Wartung und Inspektion als “Bindungsmaßnahme” an das herstellereigene Servicenetz zu fesseln. Grundsätzlich gilt für alle Hersteller auf dem europäischen Markt: Die Neu-Motorradgarantie (wenn gegeben) bzw. Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben nach BGB) erlischt nicht, wenn eine ordnungsgemäße (nach Herstellervorgabe) und regelmäßige Inspektion durchgeführt wird. Wer schlussendlich die Inspektionen durchführt, obliegt dem Besitzer des Fahrzeuges.